Dazu dürfen rund maximal 5000 Tickets an Gästefans verkauft werden. Der Kontrollausschuss hatte zuvor eine Reduzierung der Zuschauerzahl auf insgesamt 20.000 Besucher gefordert. Dagegen hatte Hertha Widerspruch eingelegt.
Zudem entschied das Sportgericht im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss, dass Hertha BSC eine Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro zahlen und weitere 40.000 Euro für ein gemeinnütziges Projekt in Berlin aufwenden muss. Ursprünglich hatte der Kontrollausschuss 50.000 Euro Geldstrafe beantragt.
Das Gericht ahndete insgesamt drei Fälle unsportlichen Verhaltens der Hertha-Anhänger. So zündeten Berliner Zuschauer während des Spiels gegen Freiburg am 10. April zwei Knallkörper. Auch während des Relegations-Hinspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 10. Mai wurde ein Böller angesteckt.
Im Verlauf des Relegations-Rückspiels am 15. Mai in Düsseldorf warfen Berliner Zuschauer in der 60. und in der 87. Minute eine Vielzahl von Feuerwerks- und Knallkörpern auf das Spielfeld. Daraufhin hatte Schiedsrichter Wolfgang Stark die Begegnung zweimal für mehrere Minuten unterbrechen müssen.
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