"Ich bin enttäuscht über das Urteil", sagte Schleck.
"Die Entscheidung ist zu streng angesichts der Tatsache, dass auch das Gremium anerkannt hat, dass ich versehentlich ein kontaminiertes Produkt konsumiert habe. Leider sehen die Bestimmungen der UCI vor, dass auch bei unfreiwilliger Kontaminierung eine Strafe folgen muss. Das einzig Positive für mich ist, dass die Richter anerkannt haben, dass ich kein Betrüger bin."
Gegen das Urteil der ALAD können nun sowohl Schleck als auch der Radsport-Weltverband UCI sowie die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) innerhalb von 21 Tagen vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS Berufung einlegen.
Schleck denkt über Berufung nach
"Wir werden das Urteil jetzt analysieren und prüfen, ob wir Schritte dagegen einleiten werden", sagte Schleck. Im günstigsten Fall hätte Schleck mit einer Verwarnung davon kommen können, im schlechtesten mit einer zweijährigen Sperre.
Der ältere der beiden Schleck-Brüder, 2011 Tour-Dritter und 2006 Etappensieger in L'Alpe d'Huez, hatte bis zuletzt vor dem ALAD-Disziplinarausschuss seine Unschuld beteuert. "Ich habe nie einen Fehler begangen", sagte Schleck.
Diuretika haben zwar keine direkte leistungssteigernde Wirkung, können aber zur Maskierung von Doping-Substanzen benutzt werden. Nach der Bekanntgabe des Befundes durch die UCI hatte Schlecks RadioShack-Nissan-Team den Fahrer aus dem Rennen genommen.


