Die Erfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Andreas Franke wegen des Verdachts, "zu Dopingzwecken" gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben.
Er soll das Blut zahlreicher Athleten mit UV-Bestrahlung behandelt haben. Franke wies die Behauptung zurück, dass es sich bei UV-Blutbestrahlung um Doping handle.
"Reporter Hajo Seppelt hat mich in der Sportschau öffentlich denunziert. Er hat die Behauptung aufgestellt, an mir sei eine verbotene Blutbehandlung durchgeführt worden. Diese Behauptung ist falsch und hat mir erheblichen Schaden zugefügt", begründete Pechstein ihre Entscheidung, vor Gericht zu ziehen.
Die ARD reagierte abwartend: "Wir blicken der Klage sehr gelassen entgegen", sagte Sportkoordinator Axel Balkausky der Nachrichtenagentur dpa. "Zunächst einmal müssen wir schauen, an wen die Klage direkt gerichtet sein wird. Anschließend werden wir die entsprechenden Schlüsse ziehen und gegebenenfalls darauf reagieren."
Pechstein erläuterte, sie habe kurz vor der Unterschrift einer lukrativen Vereinbarung mit einem Sponsor gestanden, der sie auf dem Weg zu den Olympischen Winterspielen in Sotschi fördern wollte. "Durch die fehlerhafte Doping-Berichterstattung der ARD ist es nicht zum Vertragsabschluss gekommen", sagte die 40-jährige Berlinerin. Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hat inzwischen klargestellt, dass die UV-Behandlung von Blut erst seit Jahresbeginn 2011 verboten ist.
