Deshalb will Glandorf gegen den behandelnden Nationalmannschaftsarzt vor Gericht ziehen. "Wir werden die Klage im Laufe der nächsten Woche beim Landgericht Flensburg einreichen", sagte Glandorfs Anwalt Olaf Matlach.
Glandorf konnte nach dem Vorfall bei einem Doppelländerspiel gegen Dänemark zu Ostern nicht mehr für die SG Flensburg-Handewitt in der Bundesliga antreten.
"Wäre er vom Mannschaftsarzt Detlev Brandecker über die möglichen Folgen aufgeklärt worden, hätte Holger Glandorf nicht zugestimmt", sagte Matlach. Zudem sei die Injektion unnötig gewesen. "Es war ein Testspiel, kein WM-Finale", sagte Matlach.
Richtungsweisendes Urteil
In der Klage geht es um Schadenersatzforderungen. Zum einen hat Glandorf wegen seiner erzwungenen Untätigkeit Gehalt eingebüßt, zum anderen musste die SG Flensburg-Handewitt ihren Spieler die im Krankheitsfall üblichen sechs Wochen bezahlen, obwohl er nicht spielen konnte.
Sollte Glandorf vor dem Landgericht Recht bekommen, würde die Behandlung von Spitzensportlern komplizierter werden. Sie müssten nach Aufklärung über mögliche Folgen dem Arzt erst die Freigabe für ihre Behandlung erteilen. Andernfalls könnten sie klagen.
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