Pechstein-Sperre bleibt, 'kein Fair Play'

Eurosport - Mi 25.Nov. 13:58:00 2009

Claudia Pechstein steht vor dem Ende ihrer Karriere: Der Internationale Sportgerichtshofes CAS bestätigte in seinem 66-seitigen Urteil die Zwei-Jahres-Sperre der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin. "Das zu akzeptieren, ist für mich unglaublich hart", sagte Pechstein in einer ersten Reaktion.

SPEED SKATING 2009 Pechstein - 0

"Nach dem wochenlangen, unwürdigen Hin und Her war das Urteil aber abzusehen, ich bin nicht mehr über das Ergebnis geschockt, sehr wohl aber darüber, wie es zustande gekommen ist. Erst die ISU, jetzt der CAS. Ich habe lernen müssen, dass es ausgerechnet vor Sportgerichten offenbar keinen Platz für das im Sport so oft beschworene Fairplay gibt."

Der 37-Jährigen droht nun die Kündigung ihrer Stelle bei der Bundespolizei. Auch finanziell steht sie beim erwarteten Rückzug von Sponsoren vor einem Scherbenhaufen.

Justiz-Marathon geht weiter

Der Eislauf-Weltverband ISU hatte die Berlinerin am 3. Juli wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt, dagegen war sie vor dem obersten Sportgericht in Berufung gegangen. Pechstein, die jegliches Doping bestreitet, hatte bereits zuvor angekündigt, nun vor das Schweizer Bundesgericht ziehen zu wollen.

Erst in der vergangenen Woche hatte das Zivilgericht einer Beschwerde des ehemaligen deutschen Eishockey-Nationalspielers Florian Busch gegen ein CAS- Urteil nach drei Monaten Wartezeit stattgegeben.

Bach "enttäuscht"

"Wir akzeptieren das CAS-Urteil, aber es ist eine große Enttäuschung. Jeder Dopingfall ist eine große Enttäuschung", erklärte DOSB-Präsident Thomas, "sie wird sich neue Ziele suchen." Das Urteil werde aber den Kampf gegen Doping nach vorne bringen, so der Chef des Deutschen Olympischen Sportbundes, weil "die Bedingungen für eine indirekte Beweisführung konkretisiert wurden".

In jedem Fall wird die CAS-Entscheidung in dem Präzedenzfall die Tür für weitere Sperren mit indirektem Beweis öffnen. Zahlreiche internationale Sportverbände haben Listen von Athleten, deren Blutbilder Abnormalitäten aufweisen. Pechstein sieht sich als Opfer dieser Strategie der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA, die am 1. Januar 2009 mit ihrem neuen Code den indirekten Beweis ohne positiven Befund möglich gemacht hatte.

"Wie man mich ohne Beweis, aufgrund eines einzigen Indizes, das zudem in der Wissenschaft noch sehr umstritten ist, sperren kann, wird mir für immer unbegreiflich bleiben", sagte Pechstein.

Ihr Anwalt Simon Bergmann kündigte an, schnellstmöglich ein Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne anzustrengen und sprach von einem "schwarzen Tag für die Sportrechtssprechung". Der Teamchef der deutschen Eisschnellläufer, Helge Jasch, reagierte bestürzt: "Ich bin platt, mir verschlägt es die Sprache. Wir sind damit sportlich geschwächt, schließlich können nicht 20 Leute in unserem Team zu Medaillen laufen."

Verschwörungstheorien?

Für den Nürnberger Pharmakologen Fritz Sörgel war der Fall dagegen "von Anfang an" klar: "Ich hatte nicht an die Blutkrankeit geglaubt. Für alle, die es an indirekten Beweisen forschen, ist das Urteil ermutigend. Es ist immer eine gewisse Unsicherheit mit drin, aber diese ist im Fall Pechstein sehr klein."

Pechstein war lange Zeit fest von einem Freispruch ausgegangen. Erste Zweifel waren ihr vor gut zwei Wochen gekommen, als der CAS das ursprünglich für den 5. November angekündigte Urteil am Abend davor um gut 14 Tage verschoben hatte. "Seitdem wurde ich das Gefühl nicht los, dass mein Fall nicht sportjuristisch, sondern sportpolitisch entschieden wird. Als dann die nächste Verschiebung kam, war mir mehr denn je klar, was passieren wird", erklärte Pechstein.

"Ich bin fest davon überzeugt, dass ich verurteilt wurde, weil hinter den Kulissen Kräfte gewirkt haben, die den indirekten Beweis in diesem Präzedenzfall nicht scheitern sehen wollten", schimpfte Deutschlands erfolgreichste Winter-Olympionikin, die für die eigene Verteidigung knapp 250 000 Euro ausgegeben haben soll. "Wenn die Umkehr der Beweislast im Anti-Dopingkampf Schule macht, dann kann man ja zukünftig keinem talentierten Kind oder Jugendlichen mehr mit gutem Gewissen empfehlen, Leistungssport zu treiben. Denn am Ende steht man womöglich, so wie ich jetzt, unverschuldet vor den Trümmern seiner Karriere. Das ist alles einfach unbegreiflich."

"Sehr dünnes Eis"

Sportrechts-Experte Michael Lehner bezeichnete die CAS- Entscheidung als "sportpolitisches Urteil, ein Schnellschuss-Urteil". Es gebe bisher "kein Anwendungsprotokoll, das genau beschreibt, wie der indirekte Nachweis zu führen ist", sagte der Heidelberger Jurist. Es stehe "auf sehr dünnem Eis, ohne saubere juristische Vorbereitung. Da hat Claudia Pechstein richtig Pech gehabt. Ich wünsche mir, dass sie jetzt als Vorreiter anderer betroffener Athleten weitergeht vor das Schweizer Bundesgericht."

David Howman, der Generaldirektor der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA, hatte schon zuvor versucht, die Bedeutung des Falls herunterzuspielen: "Der Fall ist wichtig für Deutschland und die ISU. Aber wir betrachten den Fall wie jeden anderen auch."

dpa / Eurosport

Kommentare 129 - 148 of 148

Kommentare sortieren: Aktualität | Meist bewertet
  1. Andreas S
    Auch im Strafrecht, z.B. beim DNA-Abgleich,­ bleibt ein Rest an Unsicherheit (100.000:1). Trotzdem­ wird es gemacht und das ist auch gut so. Eine 100%ige­ objektive Sicherheit gibt es auf dieser Welt­ grundsätzlich nicht. Justizirrtümer sind immer möglich.­ Im Falle Pechstein ist das (siehe Urteilstext) aber­ verschwindend gering. Das korrekt zusammengesetzte­ Gericht hatte keinen Zweifel - und nur darauf kommt es­ an.
    Kritiker und auch 'Experten' mit anderer­ Ansicht wird es immer geben. Sofern es im Falle­ Pechstein solche deutscher Nationalität sind kann man­ sie sicher nur bedingt ernst nehmen.

    Von Sam S, am Di 22.Dez. 10:02
  2. Andreas S
    Nur im Sportrecht! Der internationale Sport­ kann sich nicht auf das Recht der über 200 Staaten­ stützen. Strafrecht und Zivilrecht sind aber noch sehr­ nationale Angelegenheiten. Es gibt kein brauchbares­ internationales Zivilrecht und auch der internationale­ Strafgerichtshof ist nicht weltweit anerkannt. Aber­ jeder Sportler, der bei internationalen­ Sportwettkämpfen (olympische Sportarten) antritt,­ akzeptiert das Sportrecht.
    Könntest Du Dir­ vorstellen, dass mitteleuropäische Sportler sich­ chinesischem oder iranischem Recht unterwerfen? Das­ gilt umgekehrt sicher auch. Eingeschränkt wird das­ Sportrecht nur dadurch, dass Zivilgerichte (der­ Schweiz, da Sitz der Sportorganisationen und des­ obersten Sportgerichtes) die Urteile auf Form- und­ Verfahrensfehler prüfen. Eine inhaltliche Prüfung kann­ es nicht geben und ist auch nicht vorgesehen.

    Von Sam S, am Di 22.Dez. 9:42
  3. Ein noch gar nicht angesprochener Aspekt ist die­ öffentliche Vorverurteilung bei Doping-Vedacht.

    Da­ schreibt z. B. die BILD-Zeitung ein "Hat X­ gedopt?" fast ganzzseitig auf die Titelseite. Was­ nun?

    - X ist schuldig. Was sagt er? "Ich habe­ niemals...", "Vorwürfe sind­ unverständlich..." usw.

    - X ist unschuldig. Was­ sagt er? "Ich habe niemals...",­ "Vorwürfe sind unverständlich..."­ usw.

    Andere Vorschläge? Allein diese­ Spekulationsveröffentlichungen bringen eine Lawine ans­ Rollen, die auch den Unrecht Verdächtigten in die Ecke­ drängen. Es wird niemals so sein können wie­ zuvor.

    Dass der schuldige X dementiert, ist ruchbar,­ aber menschlich verständlich. Aber wie sollte der­ unschuldige X den den eindeutigen Nachweis führen,­ nichts getan zu haben?

    Der Kampf gegen Doping ist­ oftmals von bitteren Rückschlägen und Enttäuschungen­ gekennzeichnet gewesen. Das ist allemal unbefriedigend,­ auch für uns, die wir gerne sauberen und unverfälschten­ Sport sehen wollen.

    Aber gerade deswegen wünsche ich­ mir eine Beweisführung, die wirkliche Klarheit bringt.­ Das Urteil zu Pechstein, wie immer man inhaltlich dazu­ stehen mag, kann eben dies nicht zu 100 % sicher­ stellen. Was letztlich zu den Diskussionen führt, wie­ wir sie jetzt hier haben. Denn warum sonst kriegen sich­ hier Menschen in die Haare, die sich von 4 oder 5 Tagen­ noch nicht mal virtuell "kannten"?

    Von Andreas S, am Fr 27.Nov. 11:47
  4. @ wuselinho
    Ich sehe du hast dich nicht komplett­ informiert. Schau dir die 8/9 Punkte an die Claudia­ Pechstein auf Ihrer Homepage anführt um die Messfehler­ und­ Ungereimtheiten anzuzeigen. Sicher es ist aus­ Ihrer Sicht geschrieben, aber ein ungutes Gefühl­ bekommt man schon. Besonders Punkt 3 Unterschiedliche­ Messwerte. Ich will nicht sagen, dass sie unschuldig­ ist. Aber aus meiner Sicht der Rechtsauffassung darf­ sie nicht verurteilt werden. Und immerhin es besteht­ auch irgendwie die Möglichkeit das sie wirklich nichts­ nimmt(solange es nicht bewiesen ist weiß man es einfach­ nicht).

    Von melisjack2, am Fr 27.Nov. 9:19
  5. !!!BITTE ZUERST UNTEN LESEN DANKE!!!

    Du schreibst­ selber, dass der indirekte Beweis den Athleten von der­ ISU aufgezwungen wurde und führst den Fall Canas an der­ u.A. die Zulässigkeit solcher einseitigen­ Entscheidungen, die gegen geltendes Recht verstossen in­ Frage stellt.

    Alles in Allem bin ich aus diesen (von­ Dir und mir vorgebrachten) Gründen und Argumenten der­ Meinung:

    JA, der CAS konnte, NEIN er MUSSTE sogar­ anders entscheiden!

    Von reisebuspilot, am Fr 27.Nov. 1:53
  6. @ wuselinho

    Eigentlich lieferst Du Dir die Antwort­ selbst, in Deinem trotz konträrer Meinung in meinen­ Augen sehr sachlichen Beitrag, für den ich Dir genau so­ wie den anderen sachlichen Schreibern danken­ möchte.

    Du sagst das Pechsteinlager hätte nichts­ erklärt oder bewiesen. Warum auch? Grundsätzlich ist­ vom Angeklagten keinerlei Indiz oder gar Beweis zur­ Erbringung der Unschuld notwendig, nein der Angeklagte­ darf sogar lügen bis sich die Balken biegen - und das­ unabhängig davon ob er schuldig ist oder die Richter­ einfach nur ärgen will. Die Beweisführung und Pflicht­ zum Erbringen des Selbigen liegt ausschließlich bei der­ Anklage und geschieht dies nicht eindeutig ist der­ Angeklagte freizusprechen (in dubio pro reo). Auch bei­ den so oft angesprochenen Indizienprozessen in Straf-­ und Zivilrecht reicht ein singuläres Indiz, welches­ dazu noch umstritten ist (Es gab bekanntlich auch­ Gegengutachten die andere Messwerte erbrachten) nicht­ zur Verurteilung aus, dazu müssen schon mehrere­ einwandfrei zutreffen. Die Eindeutigkeit ist hier nicht­ umsonst viel klarer zu erbringen, immerhin geht es um­ einen Schuldspruch ohne Beweise. Da darf der Zweifel­ nicht zum Nachteil des Angeklagten ausgelegt werden.­ Und genau das bestätigen auch Befürworter des Urteils­ indirekt indem sie einem flauen Magengefühl wegen des­ singulären Indizes sprechen. Ob das alles so richtig­ ist und sein muss (Ich finde JA) steht hierbei nicht­ zur Debatte, es ist in unseren demokratischen­ Rechtssystemen eben so vorgesehen. Und genau mussten­ Frau Pechstein und ihre Berater dieses auch gar nicht­ beweisen, obwohl sie es Gutachtentechnisch zumindest in­ Zweifel brachten. Das die restliche Poltertaktik nicht­ die beste Idee war ist wohl unstrittig, aber da lagen­ wohl einfach die Nerven blank, was im Unschuldsfalle­ auch verständlich erscheint.

    Von reisebuspilot, am Fr 27.Nov. 1:52
  7. Es ist doch immer wieder nett anzusehen, wie sich­ Diskussionen mit zunehmender Dauer entwickeln und­ manchmal sogar verlaufen.

    Es wäre vor allem bei den­ Anhängern der Hypothese: "Frau Pechstein ist ein­ Bauernopfer der schweizerischen juristisch­ minderbemittelten Spochtjustiz", interessant zu­ erfahren, aufgrund welcher Indizien oder Beweise sie­ Frau Pechstein für "Unschuldig"­ halten.

    Damit wir uns hier nicht falsch verstehen. Ich­ bin keineswegs ein Freund der indirekten Beweisführung,­ die sich lediglich dadurch legitimiert, dass sie von­ der ISU allen Sportlern aufgezwungen wird. Ob diese­ Praxis zulässig ist, scheint nicht erst seit dem Fall­ des argentinischen Tennisprofis Canas deutlich in Frage­ gestellt zu sein.

    Die Frage die sich mir stellt ist­ vielmehr folgende; Konnte oder durfte der CAS im Fall­ Pechstein anders Urteilen, als er es tat?
    Die Antwort­ ist eindeutig und unmissverständlich. Nein er konnte es­ nicht.
    Die Gründe hierfür lagen nicht im öffentlichen­ Druck oder dem Wunsch ein Bauernopfer vorzuführen.­
    Denn seien wir doch mal ehrlich: Seit wann ist eine­ mehrfache Olympiasiegerin als Bauernopfer zu­ bezeichnen? Da ließen sich doch leicht andere­ Schauprozesse inszenieren.

    Den Grund bzw. die Gründe­ für die Verurteilung lieferte Frau Pechstein und ihre­ Experten im Verlaufe des Prozesses selbst. Sie waren zu­ keiner Zeit in der Lage, ihre sonderbaren Erklärungen­ zu belegen. Und angeblich Messfehler und­ Ungereimtheiten bei den zahlreichen Untersuchungen auch­ zu beweisen. Obwohl sich die gesamte Verteidigung auf­ Messfehler und Bluterkrankungen stützte.

    So konnte­ selbst ein Spochtgericht nur zu dem gleichen Urteil­ kommen, wie es der CAS diesen Mittwoch tat....

    Von wuselinho, am Fr 27.Nov. 0:55
  8. Tja,w3er so bloed ist ist und jetzt noch dopt wie­ bekloppt,
    der sollte sich dann auch auch Muehe geben­ dieses
    so gut wie moeglich zu vergergen.
    Und dazu­ duerfte es doch genug Wege geben.
    Denn wer weiss­ weviele Sortler ebenfalls ilegale Mittel­ einnehmen,
    ohne das es jemand merkt.
    Jedesfalls heisst­ es fuer Claudia Pechstein "Gamw over"
    Und­ mit ihr wird wohl niemand mehr
    Werbung machen­ wollen.
    Na ja,vielleich das Anti-Doping-Komitee
    oder­ auch ein Pharmakonzern.

    Von borkode, am Do 26.Nov. 19:11
  9. zu 133.
    Vieles ist richtig. Aber du vergisst­ den­­ weichen Druck von aussen. Es wäre sicher möglich­­ einen­ Start in D gerichtlich zu erzwingen. Egal was­ CAS­ oder­ ISU wollen. Genauso in der EU. Bei­ Norwegen,­ Kanada­ wird es erst politisch und dadurch­ schwieriger.

    Doppelposting (s.u.)

    Das ist richtig,­ und deshalb wäre das ein mühseliger weg über nationale­ Einzelklagen in den jeweiligen Veranstalterländern. Den­ langen Atem haben eher wenige. Aber es hat es auch­ schon gegeben, mit und ohne Erfolg.

    Von reisebuspilot, am Do 26.Nov. 16:51
  10. @ reisebuspilot
    Zunächst etwas Aufklärung zur­­­ Ehrenrunde. Das hatte sie nicht bei ihren Siegen­­­ gemacht. Sondern(insgesamt zweimal) als es klar war­­ das­ sie nicht gewinnt oder nicht mal aufs Treppchen­­­ kommt(als Dank für die Zuschauer). Wobei klar war,­­ dass­ das laufende Paar an ihr vorbeizog im Ranking.­­ Die­ anderen fanden es wohl auch nicht so schlimm, den­­ sie­ wurde abgeklatscht und alle gingen zusammen auf­­ die­ Runde.

    Irgenndwie sind nur die Zitate aber nicht­ mein Teil angekommen, sei's drum - eben­ nochmal.

    Ich habe gerade nicht den Wettkampf zur Hand,­ aber ich weiß dass Frau Pechstein vor dem letzten Paar­ entweder auf 1 oder 3 stand. Frau Friesinger lag in­ allen Zwischenzeiten (war entweder 3000 oder 5000) klar­ auf 1 und brach 2-3 Runden vor Schluss kräftemäßig ein.­ Und da ereignete sich diese Szene, die anschließend­ sehr runtergespielt wurde (in meinen AugenTeamorder).­ Ich will das aber auch nicht zu hoch aufhängen, da es­ in diesem Fall keine Rolle spielt. Sie ist mir nur­ subjektiv damals (waren evtl. die 3000 bei den OWS2002­ in SLC aber das weiß ich nicht mehr genau) unsympatisch­ geworden.

    Von reisebuspilot, am Do 26.Nov. 16:49
  11. zu 133.
    Vieles ist richtig. Aber du vergisst­ den­ weichen Druck von aussen. Es wäre sicher möglich­ einen­ Start in D gerichtlich zu erzwingen. Egal was CAS­ oder­ ISU wollen. Genauso in der EU. Bei Norwegen,­ Kanada­ wird es erst politisch und dadurch schwieriger.

    Von reisebuspilot, am Do 26.Nov. 16:44
  12. @ reisebuspilot
    Zunächst etwas Aufklärung zur­­ Ehrenrunde. Das hatte sie nicht bei ihren Siegen­­ gemacht. Sondern(insgesamt zweimal) als es klar war­ das­ sie nicht gewinnt oder nicht mal aufs Treppchen­­ kommt(als Dank für die Zuschauer). Wobei klar war,­ dass­ das laufende Paar an ihr vorbeizog im Ranking.­ Die­ anderen fanden es wohl auch nicht so schlimm, den­ sie­ wurde abgeklatscht und alle gingen zusammen auf­ die­ Runde.

    Von reisebuspilot, am Do 26.Nov. 16:31
  13. @ Arthur

    Das kommt darauf an worauf die klage zielt.­ Ein negativ geurteiltes Disziplinarverfahren und Klagen­ wegen Rechtsbeugung oder anwendung unzulässiger­ Beweismittel bzw. "Urteil" können sehr wohl­ auch vor dem EUGöD (Teil des EUGH) behandelt­ werden.

    Ansonsten wäre es natürlich der EGMR, aber­ diese feine Unterscheidung verstehen hier fürchte ich­ eher wenige. Sorry alle die es verstehen und sachlich­ argumentieren (Egal welcher Meinung sie über die­ Sachlage sind) sind ausdrücklich ausgenommen!

    Von reisebuspilot, am Do 26.Nov. 16:20
  14. @ reisebuspilot
    Zunächst etwas Aufklärung zur­ Ehrenrunde. Das hatte sie nicht bei ihren Siegen­ gemacht. Sondern(insgesamt zweimal) als es klar war das­ sie nicht gewinnt oder nicht mal aufs Treppchen­ kommt(als Dank für die Zuschauer). Wobei klar war, dass­ das laufende Paar an ihr vorbeizog im Ranking. Die­ anderen fanden es wohl auch nicht so schlimm, den sie­ wurde abgeklatscht und alle gingen zusammen auf die­ Runde.

    zu 133.
    Vieles ist richtig. Aber du vergisst­ den weichen Druck von aussen. Es wäre sicher möglich­ einen Start in D gerichtlich zu erzwingen. Egal was CAS­ oder ISU wollen. Genauso in der EU. Bei Norwegen,­ Kanada wird es erst politisch und dadurch schwieriger.

    Von melisjack2, am Do 26.Nov. 16:08
  15. Von ogahtrak, am Do 26.Nov. 14:30: Pechstein kann froh­ sein das sie in­ Deutschland lebt und bisher so billig­ davon gekommen­ ist.

    Wie wäre das Verfahren in anderen­ Ländern verlaufen, und welche Sanktionen hätten da auf­ Pechstein gewartet?
    Die Sportler sind doch ­ internationalen Regeln unterworfen, folglich müssten­ auch die Sanktionen (zweijährige Sperre) einheitlich­ geregelt sein.
    Ich glaube, dass die öffentliche­ Verurteilung in Deutschland besonders übel ist! Das­ wird der einzige Unterschied sein.

    Von David, am Do 26.Nov. 15:54
  16. @ogahtrak:
    Wieso denn billig?

    Wenn sie vor ein­ ordentliches Gericht gestellt werden würde, dann könnte­ auch ihre Unschuld rauskommen.
    Die Sportverbände wollen­ doch keinen Strafrechtsbestand.

    Von Arthur, am Do 26.Nov. 15:49
  17. @reisebuspilot:
    Der EuGH wäre auch nicht die Adresse,­ wenn dann geht es vor den Europäischen Gerichtshof für­ Menschenrechte, der Teil des Europa Rates ist.
    Dort­ ist die Schweiz seit 1963 Mitglied.
    Über die­ Rechtswirkung ausserhalb des Sports gebe ich Dir völlig­ recht.
    Ich bezweifle stark, dass ein deutsches­ Verwaltungsgericht da dran gehen würde und eine­ Entlassung aus dem Beamtenverhältnis absegnen­ würde.
    Damit würde man die Sportförderung im Bereich­ des BMI und des BMVg de facto in Frage gestellt­ werden.
    Denn wer würde sich einer solchen­ Sportgerichtsbarkeit unterwerfen?
    Österreich plant ja­ einen Straftatbstand für Doping einzuführen.
    Vielelicht­ wäre das auch ein Mittel in Deutschland.

    Von Arthur, am Do 26.Nov. 15:45
  18. Ihr könnt mich gerne eines Besseren belehren

    Schöne­ Grüße

    PPS: Bitte die 3 Comments von unten nach oben­ lesen, wenn's beliebt.

    Von reisebuspilot, am Do 26.Nov. 15:35
  19. Denn neben den bekannten Klagepunkten kämen bei Erfolg­ sowohl Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, als­ auch prinzipielle Grundfolgeklagen in Betracht (z.B.­ bei offensichtlicher Rechtsbeugung). Da reicht dann­ auch kein einfacher Verweis auf verbandsinterne Regeln­ mehr, wenn diese geltendem staatlichen Recht­ widersprechen. (Gerade in Deutschland wurde bei den­ Mauerschützenprozessen sogar geltendes DDR-Recht als­ nichtig - da Sittenwidrig - erklärt, und da ging es um­ deutlich mehr!) Wie gesagt, will ich da nicht ins­ Detail gehen, und vor allem dem Gericht nicht­ vorweggreifen (Das war meiner Ansicht nach auch ein­ Fehler von Frau Pechstein, denn es rief eine zu­ Erwartende negative Stimmung und evtl. sogar­ Konterreaktion seitens des Sport"gerichtes"­ hervor (letzteres wäre dann aber eindeutig­ Rechtsbeugung!)) Nur soviel, ich würde neben einem­ Sportrechtsjuristen, die komplemäntäre Hinzuziehung­ eines in Schadendsersatz und Rechtsverfahrensfragen­ beheimateten Kollegen in Erwägung ziehen. Gerade im­ jüngesten UBS-Fall um das Bankgeheimniss sowie den­ jüdisch-amerikanischen Geldern haben sich da diverse­ Kollegen hervorgetan die auch schwierigere und­ existenziellere Fälle erfolgreich bewältigt haben. Und­ diese haben auch sehr gute Kollegen.

    Wie gesagt, mögen­ tu ich Frau Pechstein nicht sonderlich, aber dieses­ heißt nicht sie als juristisches Freiwild­ preiszugeben!

    PS: An alles Notorischen­ "Daumen-Runter-Geber" und Besserwisser sowie­ Populisten, ich kann mit Euren zu Erwartenden­ Reaktionen und Daumenvergaben gut leben, wobei Sie mich­ etwas traurig stimmen, Nicht wegen mir (so wichtig seid­ Ihr mir trotz christlicher Grundeinstellung dann doch­ nicht ;) ) sondern weil ich immer daran denken muss wie­ man bei uns sagt: "Das Deutsche Volk entwickelt­ sich leider vom "Volke der Dichter und­ Denker" zum Volke der "Dichter und­ Klemptner"" Und das finde ich sehr schade, da­ ich höchsten Respekt vor allen Völkern dieser Erde­ habe. Aber

    Von reisebuspilot, am Do 26.Nov. 15:32
  20. Zunächst einmal vorweg, ich finde Frau Pechstein selbst­ nicht sehr sympathisch sit dem sie damals schon mit­ Deutschlandfähnchen und alberner Perücke ihre Ehrenrund­ lief, während die deutsche Kollegin Friesinger noch­ (aber sicher abgeschlagen) ihr Rennen absolvierte. So­ was gehört sich nicht!

    Genau so wenig gehört es sich­ allerdings geltendes Recht unter dem Deckmäntelchen­ einer "autokraten Sportgerichtsbarkeit" zu­ beugen, um eigengenehme "Urteile" für­ Lobbyisten fällen zu können.

    Ich will hier nicht in­ Details gehen, da ein Studium der bisherigen Kommentare­ mehr als nahe legt, dass juristisch fundierte Meinungen­ hier persé abgewertet werden - ob aus Oppurtunissmus,­ bösem Willen, Rechthaberei oder einfach nur der bloßen­ Unfähigkeit diese auch nur im Ansaztz zu verstehen und­ dem daraus folgenden Umkehrschluss "Was ich nicht­ verstehe ist falsch!" ist hiebei nebensächlich.­ Daher kann ich auch allen wohlmeinenden deutschen­ Kollegen nur empfehlen das hier eher als­ Unterhaltungslektüre zu betracjten ;)

    Jedoch könnte­ sich der Fall und dieses "Urteil" schon zum­ extremen Bummerang für den CAS und die ISU entwickeln.­ Ein Gang vor den EUGH fällt schwer, da die Schweiz nun­ mal kein EU-Land ist. (Es ist sicher auch nicht­ zufällig, dass die meisten Sportverbände ihren­ Hauptsitz hier haben, wo sie ihre­ "Parrallelgerichtsbarkeiten" vermeintlich­ leichter absichern können.) Der EUGH käme erst dann ins­ Spiel wenn auch mittelbar Rechte innerhalb der­ Gemeinschaft verletzt wären, das wäre z.B. bei einer­ Disziplinären Würdigung zu der dieses­ "Urteil" herangezogen würde der Fall, aber­ ich glaube nicht, dass die deutschen Kollegen diesen­ Fehler machen.

    Viel interessanter wird jeoch die­ Würdigung vor dem Schweizer Bundesgericht. Es wäre­ nämlich bei weitem nicht die erste Entscheidung, die­ gekippt wird, nur sind viele - durch die tatsache, dass­ sie Randsprotarten betrafen - nicht so öffentlich­ geworden.

    Von reisebuspilot, am Do 26.Nov. 15:32
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