Frankfurt/Main (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Pierre Womé vom Bundesligisten 1. FC Köln wegen einer Tätlichkeit für drei Spiele gesperrt.
Das Gremium kam nach Auswertung der Fernsehbilder vom Duell der Kölner gegen den VfL Wolfsburg am 16. August zu der Einschätzung, dass Womé seinem Gegenspieler Ashkan Dejagah in der 84. Minute bewusst den Ellbogen gegen den Hinterkopf gerammt hatte. Schiedsrichter Felix Brych hatte gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermittelte und Anklage erhob. Spieler und Verein haben dem Urteil zugestimmt, welches damit rechtskräftig ist.


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Kommentare 1 - 4 of 4
Jo der weiss wie man Sonderurlaub beantragt.....
Der müsste gleich für immer gespert werden dafür
Ich bin zwar großer FC Fan aber so was muss nicht sein. Pierre, bleib bitte fair und spiel einfach Fussball. DANKE!!!
die strafe ist ein witz, mit voller absicht den ellenbogen gegen den kopf und nur 3 spiele sperre, da sollten alle vereine klagen deren spieler für weniger 4 wochen und mehr sperre hatten für geringere fouls.
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