Nun hat das Fehlverhalten von Florian Busch, der eine Dopingprobe verweigerte, doch Konsequenzen. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) Rechtsmittel gegen die bisherige Strafe Buschs (5000 Euro, 56 Stunden gemeinnützige Arbeit), welche vom zuständigen Gremium des Deutschen Eishockey Bundes (DEB) ausgesprochen wurde, eingelegt. Die WADA bleibt bei ihrem Grundsatz laut ihres Codes, den Spieler mindestens für ein Jahr zu sperren.
Bei dem heutigen Gespräch zwischen dem DEB, der Nationalen-Anti-Doping-Agentur (NADA) und dem DOSB wurde dieser Fakt nun auch vom DEB angenommen. Ein Urteil, welches NADA und der DEB akzeptieren werden, soll nun das Schiedsgericht des DOSB klären. Eine Sperre von Busch scheint also erst einmal im DEB-Bereich unumgänglich zu sein.
Ob Busch weiter für die Deutsche Eishockeyliga (DEL) spielberechtigt ist, bleibt noch offen. Nach Informationen des DEB soll der zwischen dem Bundesverband und dem Wirtschaftsunternehmen DEL geschlossene Kooperationsvertrag nicht ausreichen, um den Stürmer vom Meister Eisbären Berlin auch in der deutschen Eliteliga zu sperren. (ovk)
(Hockeyweb.de)