Frankfurt/Main (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verhandelt den Fall Ricardo Costa (VfL Wolfsburg) am 20. Oktober, das DFB-Bundesgericht entscheidet am 23. Oktober über den Fall Per Mertesacker (Werder Bremen), teilte der DFB in Frankfurt/Main mit.
Costa war am 5. Oktober im Bundesliga-Spiel FC Schalke 04 gegen Wolfsburg von Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) des Feldes verwiesen und am 8. Oktober vom DFB-Sportgericht durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens für zwei Spiele gesperrt worden. Costas Verein hatte daraufhin eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.
Nationalspieler Mertesacker hatte am 27. September in Bremens Begegnung gegen Hoffenheim nach einer Notbremse gegen Vedad Ibisevic von Schiedsrichter Günter Perl (München) Rot gesehen. Das DFB- Sportgericht bestätigte am 2. Oktober in mündlicher Verhandlung die bereits im Einzelrichter-Urteil verhängte Sperre von drei Partien. Dagegen legten Werder und Mertesacker Berufung ein.




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