Halifax/Berlin (dpa) - Erst grünes Licht für Florian Busch, dann eine neue Hiobsbotschaft, am Ende aber Erleichterung bei der deutschen Eishockey-Auswahl: Trotz des unberechtigten Einsatzes von Jason Holland bleibt der 4:2-Sieg gegen die Slowakei bei der WM bestehen.
Dies entschied das Direktorat des Eishockey-Weltverbandes IIHF in Halifax. Zuvor drohte am «Grünen Tisch» eine 0:5- Niederlage. Die IIHF begründete ihre Entscheidung mit außergewöhnlichen Umständen und erklärte, eine Umwandlung des Ergebnisses hätte den weiteren Turnierverlauf unfair beeinflusst.
Der gebürtige Kanadier Holland reiste aber noch am Abend ebenso wie Stürmer André Rankel von den Eisbären Berlin nach Hause. Rankel erlitt gegen die Slowaken eine Gehirnerschütterung. Aus Berlin kam zudem die schlechte Nachricht, dass das Bundesinnenministerium die Fördergelder für den Verband stoppte.
«Ich übernehme die Verantwortung für diesen unverzeihlichen Fehler», kommentierte Franz Reindl, Sportdirektor des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB), wenige Stunden vor dem letzten Vorrundenspiel gegen Norwegen die Unachtsamkeit im Fall Holland. Der Verteidiger war 1996 bei der Junioren-WM für Kanada aktiv und hätte vier Jahre in Deutschland spielen müssen, um einsatzberechtigt zu sein. Der Abwehrspieler steht aber erst seit drei Jahren in Ingolstadt unter Vertrag. Reindl gab zu, die Vier-Jahres-Frist nicht überprüft zu haben: «Ich kenne die Regeln. Das ist normalerweise ein 5:0 für die anderen.» Nun bleiben jedoch die Chancen auf den Viertelfinal-Einzug und die direkte Olympia-Qualifikation bestehen.
1987 bei der WM in Wien hatte ein ähnlicher Fall der deutschen Mannschaft großen Ärger beschert. Der aus Polen stammende Miroslav Sikora hatte bereits eine Junioren-WM für sein Geburtsland absolviert. Dies führte zu Protesten und Punktabzügen. Allerdings hatte damals die IIHF vorher ausdrücklich eine Spielgenehmigung erteilt, so dass der DEB vor einem ordentlichen Gericht die Punkte zurück bekam.
Selbst die weitere Spielberechtigung für Busch nach dessen verweigerter Dopingprobe rückte durch die neuen Ereignisse plötzlich in den Hintergrund. «Wir sind natürlich froh, dass das so gekommen ist», sagte Reindl zur Spielgenehmigung für den Berliner. Wie die IIHF mitteilte, steht der 23 Jahre alte Angreifer weiter zur Verfügung, weil erst alle Rechtsmittel in Deutschland gegen das DEB- Urteil ausgeschöpft werden müssten. Bislang liege jedoch kein Einspruch vor. Der DEB hatte statt einer Sperre nur eine Verwarnung und eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro ausgesprochen. Die Welt- Anti-Doping-Agentur (WADA) hatte eine vorläufige Sperre von Busch gefordert und erklärt, sie habe vor der WM keine Spielgenehmigung erteilt.
Das Bundesinnenministerium setzte unterdessen wegen der causa Busch einen Förderstopp für Bundesmittel an den DEB durch. «Wir haben am 18. April das Bundesverwaltungsamt beauftragt, wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regelungen einen Förderstopp zu verhängen und ein Rückforderungsverfahren einzuleiten», sagte der Parlamentarische Staatssekretär Christoph Bergner im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, «die laufenden Zahlungen an den DEB sind gesperrt.»
Bevor der DEB bereits in diesem Jahr gezahlte Bundesmittel zurückerstatten müsse, habe dieser jedoch «Anspruch auf rechtliches Gehör». Danach werde von der Bundesverwaltung das Verfahren abgeschlossen. «Der DEB muss jetzt die harten Konsequenzen hinnehmen. Er hat mit dem falschen Urteil im Fall Florian Busch sich diese Situation selbst eingebrockt», meinte Bergner.
Der DEB erhält in diesem Jahr Sportfördermittel aus dem Haushalt des Bundesinnenministeriums von etwa 600 000 Euro. Um den Verstoß gegen die Antidoping-Regeln abzustellen, werde die Sportdachorganisation DOSB gemeinsam mit der NADA am 16. Mai ein Gespräch mit den Eishockey-Funktionären führen. «Eingefroren heißt nicht entzogen», sagte DEB-Vizepräsident Uwe Harnos am Rande der WM. Sollte dies jedoch passieren, werde man sich dagegen verwahren.
Der Verband war in Berlin nicht vertreten, die DEB-Spitze mit Präsident Hans-Ulrich Esken und Harnos weilt bei der WM. Harnos verwies darauf, dass er zum Rückflug bereit gewesen wäre, obwohl der DEB gar nicht offiziell eingeladen gewesen sei. DOSB- Generaldirektor Michael Vesper habe nach Rücksprache mit dem Sportausschuss- Vorsitzenden Peter Danckert mitgeteilt, dass auf ein Erscheinen verzichtet werden könne. «Beide sind sich einig gewesen, dass es ein Wahnsinn gewesen wäre, für viel Geld drei Tage durch die Weltgeschichte zu fliegen. Wir sind ein gemeinnütziger Verband und=können die Kohle nicht zum Fenster rausschmeißen», sagte Harnos. Aus dem Nicht-Erscheinen einen Vorwurf zu machen, sei bodenlos.
NADA-Geschäftsführer Christoph Niessen machte deutlich, dass die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA die Einschätzung der in Bonn ansässigen Stiftung uneingeschränkt teile, Busch wegen Verweigerung einer Dopingprobe mit einer Regelsperre von zwei Jahren zu belegen. Für den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) erklärte Justiziar Holger Niese, zumindest hätte Busch für mindestens ein Jahr gesperrt werden müssen.


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