Lausanne (dpa) - Der FC Chelsea darf in der nächsten Transferperiode im Januar wieder Spieler verpflichten. Der Internationale Sportgerichtshof CAS setzte die vom Fußball-Weltverband FIFA ausgesprochene Sperre gegen den Club von Michael Ballack.
Der Sportgerichtshof gab damit dem Antrag des Londoner Vereins aus der Premier League statt. Der FC Chelsea hatte den CAS um eine vorübergehende Aufhebung des verhängten Neuverpflichtungs-Verbots bis Januar 2011 gebeten, bis über die von Chelsea eingelegte Berufung entschieden ist. Ein Termin für die Berufungsverhandlung steht noch nicht fest.
Der Club hatte im Sommer die Verträge mit Spielern wie Salomon Kalou, Ashley Cole, Didier Drogba und Kapitän John Terry verlängert und bestätigte zuletzt, auch mit Joe Cole über einen langfristigen Kontrakt zu verhandeln. Auch Ballack, dessen Vertrag 2010 ausläuft, erwartet demnächst erste Gespräche über eine Vertragsverlängerung.
Die FIFA hatte die Sanktionen Anfang September als Strafe für die angebliche Ermunterung zum Vertragsbruch im Fall des französischen Nachwuchstalents Gael Kakuta vom RC Lens verhängt, den Chelsea 2007 unter Vertrag genommen hatte. Neben dem Verbot von Neuverpflichtungen wurde der derzeit verletzte Kakuta zu einer viermonatigen Sperre sowie Spieler und Verein zu Strafzahlungen von insgesamt 840 000 Euro verurteilt. Auch die Geldstrafen wurden vom CAS bis zur Berufungsverhandlung ausgesetzt.




Kommentare 1 - 3 of 3
gegen den Club v o n Michael Ballack....? Sie sollten korrekterweise formulieren :
gegen den Club, für den Michael Ballack spielt.
.....aus.
muß es im 2.Satz des ersten Abschnitts heißen.
War doch logisch dass dieses Urteil keinen Bestand behält. Sollte in der Berufungsverhandlung etwas anderes rauskommen, dann wird Chelsea wohl vor den Europäischen Gerichtsho klagen und dort spätestens werden sie recht bekommen. Die Geldstrafe halte ich für in Ordnung, aber die Transfereinschränkungen für Wettbewerbs- verzerrend.
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