Berlin (dpa) - Claudia Pechstein fordert wenige Tage vor dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS den Rücktritt des Chefmediziners der Internationalen Eislauf-Union ISU, Harm Kuipers.
Gegenüber dem Internetdienst der «Sport.Bild» beruft sich die wegen auffälliger Blutwerte gesperrte Eisschnelllauf-Olympiasiegerin auf die CAS-Verhandlung in Lausanne, in der Kuipers bestätigt haben soll, dass es einen Athleten gebe, der wie Pechstein weit überhöhte Retikulozyten-Werte aufweise. Dieser habe jedoch eine medizinische Ausnahme-Regelung dafür vorgelegt.
«Ich meine, Kuipers ist nicht mehr tragbar. Ein Mann mit einer solchen Berufsauffassung hat seinen Job verfehlt», sagte Pechstein und beklagte sich über die Ungleichbehandlung der Athleten durch den Niederländer. Ihr selbst war der Weg zu einer solchen Ausnahme-Regelung verwehrt worden. «Merkwürdig, während man dort Gelegenheit gab, ein Attest über eine Blutkrankheit zu bringen, wurde Claudia sofort gesperrt», beklagte sich Pechstein-Anwalt Simon Bergmann. Pechstein ist darüber erzürnt: «Unverzeihlich. Anstatt mich frühzeitig untersuchen zu lassen, zog man mich bei erstbester Gelegenheit aus dem Verkehr und brandmarkte mich mit dem Doping-Stempel.»
Kuipers zeigte sich überrascht von der Forderung Pechsteins, wollte aber dazu nicht Stellung nehmen. «Ich kann dazu nichts sagen», erklärte er der Deutschen Presse-Agentur dpa und wollte auch nicht auf Details der Verhandlung in Lausanne eingehen. Kuipers hatte im Februar bei der Mehrkampf-Weltmeisterschaft in Hamar Pechsteins erhöhte Retikulozyten-Blutwerte nachgewiesen. Retikulozyten sind die Vorgänger roter Blutkörperchen.
Zugleich hatte der Chefmediziner seit 2000 die Blutprofile der Berlinerin angelegt. Jedoch hatte er Pechstein nie über die auffälligen Werte informiert, die am Ende für den Indizien-Beweis in Sachen Blut-Doping dienten und zur Zweijahressperre führten. Pechstein hat EPO-Doping immer bestritten. Mit medizinischen Gutachten und der vermeintlichen Aufdeckung von Verfahrensfehlern vor dem CAS will sie ihre Unschuld belegen.



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