Zug (dpa) - Im Prozess gegen Manager des ehemaligen Sportrechtevermarkters ISMM/ISL hat das Zuger Strafgericht drei Teilschuldsprüche ausgesprochen.
Nach Angaben der Schweizer Agentur sda verurteilte das Gericht zwei Angeklagte wegen Erschleichung einer Falschbeurkundung und einen weiteren Angeklagten wegen Veruntreuung zu Geldstrafen in Höhe von 30 000 Franken (knapp 19 000 Euro), 12 000 Franken (knapp 7500 Euro) und 84 000 Franken (knapp 52 000 Euro). Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.
Die Angeklagten hatten dem Fußball-Weltverband FIFA als wichtigstem Geschäftspartner der 2001 in Konkurs gegangenen ISMM die Schuld gegeben, dass es ihnen nicht gelungen sei, die Firma und damit die Arbeitsplätze zu retten. Der FIFA, die das Strafverfahren ausgelöst hatte, wurden vom Gericht lediglich Untersuchungskosten von 117 000 Franken (fast 73 000 Euro) auferlegt.
Veruntreuung und Betrug waren die Hauptvorwürfe gegen die ehemaligen Verwaltungsräte und Geschäftsführer der ISMM. Vorgeworfen wurden ihnen Delikte im Umfang von mehr als 100 Millionen Franken (knapp 62 Millionen Euro). Sie sollen Gelder für TV- Übertragungsrechte dazu genutzt haben, die Liquidität der Firma zu sichern. Der Staatsanwalt hatte Freiheitsstrafen zwischen drei und viereinhalb Jahren gefordert.




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